Bestattungen auf dem Friedhof in Frankfurt Eckenheim
Auf dem Friedhof in Frankfurt Eckenheim können Sie folgende Grabarten erwerben:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten auf dem Friedhof in Frankfurt Eckenheim:
Bestattungskosten: Feuerbestattung in einem Urnenwahlgrab
Bestattungshaus und Krematorium sowie Friedhofsgebühren für den Friedhof in Frankfurt Eckenheim
Bestattungskosten | Euro |
Bestatter Steffen Großmann (Bestattungsartikel und Dienstleistungen) | 1.249,- |
Krematorium (Amtsarzt und Einäscherung) | 595,- |
Friedhofsgebühren (Urnenwahlgrab und Urnenbeisetzungsgebühr) | 2.704,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium sowie Friedhofsgebühren (inklusive gültige MwSt.) | 4.548,- |
Detaillierte Bestattungskostenaufstellung:
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Erklärungen zum Urnenwahlgrab
Zitat: Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde
- Es handelt sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Grabstätte kann frei gewählt werden.
- Das Grabrecht muss im Bestattungsfall für 25 Jahre erworben werden.
- Eine gebührenpflichtige Verlängerung des Grabrechts um jeweils mindestens 3 Jahre bis maximal 25 Jahre ist möglich.
- Die Grabberechtigten werden vor Ablauf des Grabrechts schriftlich oder in geeigneter Form informiert. Voraussetzung: Die aktuelle Adresse liegt vor.
- Das Grabrecht kann auch im Voraus für die Dauer von mindestens 3 Jahren bis maximal 25 Jahren erworben werden.
- Die Beisetzung von bis zu 4 Urnen ist möglich.
- Das Grabbeet ist von den Grabberechtigten nach spätestens 9 Monaten anzulegen und zu pflegen.
- Es kann ein Grabmal errichtet werden. Hierfür ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich.
- Nach Ablauf des Grabrechts wird der Grabstein auf Wunsch kostenlos von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Zitat Ende Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt am Main
Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung
In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Bestattungskosten: Erdbestattung in einem Erdwahlgrab
Bestattungshaus und Friedhofsgebühren sowie Trauerhalle für den Friedhof in Frankfurt Eckenheim
Bestattungskosten | Euro |
Bestatter Steffen Großmann (Bestattungsartikel und Dienstleistungen) | 1.908,- |
Friedhofsgebühren (Erdwahlgrab und Bestattungsgebühr) | 3.347,- |
Optional: Nutzung der Trauerhalle | 252,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium sowie Friedhofsgebühren (inklusive gültige MwSt.) | 5.507,- |
Detaillierte Bestattungskostenaufstellung:
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Erklärungen zum Erdwahlgrab
Zitat: Erdwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde
- Es handelt sich um eine Sargbestattung in einem Erdgrab.
- Die Grabstätte kann frei gewählt werden. Es gibt Einzel-, Doppel- und Mehrfach-Grabstätten.
- Das Grabrecht muss im Bestattungsfall für 25 Jahre erworben werden.
- Ausnahmen: Auf den Friedhöfen in Bergen, Enkheim und Rödelheim beträgt das Grabrecht 40 Jahre aufgrund der längeren Ruhefrist von 35 Jahren bei Erdbestattungen.
- Eine gebührenpflichtige Verlängerung des Grabrechts um jeweils mindestens 3 Jahre bis maximal 25 Jahre ist möglich.
- Die Grabberechtigten werden vor Ablauf des Grabrechts schriftlich oder in geeigneter Form hingewiesen. Voraussetzung: Die aktuelle Adresse liegt vor.
- Das Grabrecht kann auch im Voraus für die Dauer von mindestens 3 Jahren bis maximal 25 Jahren erworben werden.
- Eine Zubestattung von bis zu 4 Urnen (bei einer Doppel-Grabstätte bis zu 8 Urnen) ist möglich.
- Das Grabbeet ist von den Grabberechtigten nach spätestens 9 Monaten anzulegen und zu pflegen.
- Es kann ein Grabmal errichtet werden. Hierfür ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich. Nach Ablauf des Grabrechts wird der Grabstein auf Wunsch kostenlos von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Zitat Ende Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt am Main
Der Sarg und das Grabkreuz zur Erdbestattung
In unserer Bestattungskostenaufstellung ist ein Erle-Sarg mit sechsfacher Griffgarnitur inkl. doppeltem Deckblatt und Innenausstattung sowie ein Grabkreuz enthalten. Die Beschriftung vom Grabkreuz erfolgt mit dem Namen und den Lebensdaten der verstorbenen Person. Diese Bestattungsartikel sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Das nächstgelegene Büro:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein, sich erste Informationen auf unserer Seite zur lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Bei der Feuerbestattung werden Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Infolgedessen wird die menschliche Asche in einer Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt. Durch einen kostengünstigeren Sarg, einem kleineren Grab und ggf. nicht notwendigen Grabstein ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als andere traditionelle Bestattungsformen. Maßgeblich für die Bestattungsart ist der Wille der Verstorbenen. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist allerdings nicht mehr notwendig. Liegt diese nicht vor, und hat der Verstorbene keine Bestattungsart und/oder Beisetzungsort festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Familienangehörigen. Da diese per Gesetz bestattungspflichtig sind. Die Verbrennung verstorbener Menschen wurde und wird in vielen Kulturen vorgenommen und ist bereits in der Bronzezeit historisch belegt. 1878 wurde schließlich das erste Krematorium Deutschlands eröffnet und in Betrieb genommen. Aus religiösen Gründen war die Feuerbestattung in Deutschland über Jahrhunderte hinweg gänzlich gesellschaftlich abgelehnt und trotz der Inbetriebnahme von Krematorien weiterhin lange Zeit die Ausnahme. Mittlerweile ist die Feuerbestattung in Deutschland mit ca. 80 % die meistgewählte Bestattungsform. Die Feuerbestattung erfordert ferner einer besonderen behördlichen Genehmigung. Weil keinerlei Zweifel an der Todesursache und an der Identität der verstorbenen Person bestehen darf. Da eine Untersuchung des Leichnams nach einer Einäscherung folgerichtig nicht mehr möglich ist.
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Frankfurter Friedhofsverwaltung
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 069 212 36480
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
Webseite: Friedhofswesen Frankfurt
Haltestelle: Galluswarte
S-Bahn-Linien: S3, S4, S5 und S6
Haltestelle: Speyerer Straße
Straßenbahnlinien: 11, 14 und 21
Der Friedhof Eckenheim in Frankfurt am Main
Die Grabarten auf dem Friedhof Eckenheim in Frankfurt am Main
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof Eckenheim in Frankfurt am Main und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Friedhof Eckenheim
Engelthaler Straße 36
60435 Frankfurt am Main
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie 39 Haltestelle Friedhof Eckenheim
U-Bahn U5 Haltestelle Ronneburgstraße
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Wahlgrabstätten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 16.
Zitat: (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen und deren Lage im Einvernehmen mit der erwerbenden Person bestimmt wird. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, bei der eine längere Ruhefrist zu beachten ist (§ 11 Abs. 2 und 3), wird für 40 Jahre eingeräumt. Der Antrag hierfür ist grundsätzlich durch eine natürliche Person zu stellen und muss in Textform erfolgen. Für den Fall ihres Ablebens soll die nutzungsberechtigte Person eine nachfolgende nutzungsberechtigte Person bestimmen. Für eine Übertragung des Nutzungsrechtes gilt § 14 Abs. 4. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt
Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und aufgrund § 2 III FBG vom 05.07.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. S. 381) sowie § 17 OWiG, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, § 2657, folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen:
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, § 2657, folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main