Anonyme Bestattungen in Dietzenbach

Sie haben folgende Möglichkeiten bei der anonymen Bestattung in Dietzenbach:

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Dietzenbach.


Die Kosten für eine anonyme Feuerbestattung

Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium

Bestattungsartikel & Dienstleistungen 

Euro

Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur  395,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung 20,-
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab 40,-
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: 0,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung 195,-

Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.)

1.249,-
Fremdleistungen  
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium 534,-
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium 61,-

Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.)

595,-
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) 1.844,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine anonyme Feuerbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus und dem Krematorium


Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Das nächstgelegene Büro:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

 

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Am Ruhestein 4
     60529 Frankfurt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 069 60625740
  E-Mail:  info@frankfurter-pietaet.de​​​​​​​
  Webseite: www.frankfurter-pietaet.de

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

 

  Nerostraße 38
     65183 Wiesbaden

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 0611 56570470
  E-Mail:  info@wiesbaden-bestatter.de
  Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de

 

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Anonym bestatten

Bei einer anonymen Bestattung handelt es sich oftmals um eine Feuerbestattung, bei der die Urnenbeisetzung ohne Familienmitglieder und Freunde stattfindet.

Diese Bestattung ist eine sehr preiswerte Bestattungsform. Da die Grabpflege durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen übernommen werden und diese bereits in den Grabgebühren enthalten ist. Ferner fallen keine Folgekosten für die Errichtung einer Grabanlage durch einen Steinmetz an. Die Friedhofsverwaltungen weisen hierfür gesonderte Grabfelder aus, bei denen Außenstehende nicht mehr genau nachvollziehen können, an welcher Position sich die jeweilige Grabstätte befindet. Die anonyme Bestattung wird durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in aller Stille zeitnah und nicht veröffentlichten Zeit durchgeführt. Eine anonyme Bestattung kann auf einem ortsansässigen Friedhof, als Baumbestattung in einem Bestattungswald, als Seebestattung oder als Erdbestattung anonym erfolgen. Ferner ist es möglich, eine Trauerfeier klassisch auf dem ortsansässigen Friedhof durchzuführen und die anonyme Bestattung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der Ort der Urnenbeisetzung wird von der Friedhofsverwaltung schriftlich festgehalten. Nach der erfolgten Bestattung stellen die Friedhofsverwaltungen Graburkunden für die Familien aus. Diese Graburkunden werden den Familien als Bestattungsnachweis ausgehändigt. 

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

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Erläuterung zu den Grabarten für eine anonyme Bestattung in Dietzenbach:

Feld für anonyme Urnenbeisetzungen

Auszug aus der Friedhofssatzung § 29.

Zitat:  Bei der Beisetzung einer Aschenurne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Mit Zustimmung der Angehörigen ist die Beisetzung mehrerer Urnen in einem Grab möglich. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Die Anlage wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Dietzenbach


Friedhofsordnung der Kreisstadt Dietzenbach

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBI I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBI. S. 318) in Verbindung mit § 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.Juli 2007 (GVBI. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBI S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach in der Sitzung vom 30.10.2020 für den Friedhof der Kreisstadt Dietzenbach folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen:

Friedhofsordnung der Kreisstadt Dietzenbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S.134) und des § 43 der Friedhofsordnung der Kreisstadt Dietzenbach in der Fassung vom 30.10.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 08.03.2022 für den Friedhof der Kreisstadt Dietzenbach folgende Gebührenordnung zur Friedhofsordnung beschlossen.

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung