Erdbestattungen in Eschborn
Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Eschborn:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Eschborn:
Bestattungskosten für eine Erdbestattung
Eigenleistungen des Bestatters sowie optionale Leistungen
Bestattungsartikel | Euro |
Holzsarg aus Erle: mit einer sechfacher Griffgarnitur | 905,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung am Sterbeort | 20,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Erdbestattung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inklusive MwSt.) | 1.719,- |
Weitere mögliche Bestattungsartikel | |
Ein Grabkreuz aus Eiche mit individueller Beschriftung an der Grabstätte | 189,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Grabkreuz (inklusive MwSt.) | 1.908,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Bestattungskostenaufstellung für eine Erdbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus
In unserer Bestattungskostenaufstellung ist ein Erle-Sarg mit sechsfacher Griffgarnitur inkl. doppeltem Deckblatt und Innenausstattung sowie ein Grabkreuz enthalten. Die Beschriftung vom Grabkreuz erfolgt mit dem Namen und den Lebensdaten der verstorbenen Person. Diese Bestattungsartikel sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Das nächstgelegene Büro:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Nerostraße 38
65183 Wiesbaden
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 0611 56570470
E-Mail: info@wiesbaden-bestatter.de
Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform zur Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz oder mit einer (ohne religiösen Kontext) neutralen Namenstafel gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung einer Grabstätte durch einen Steinmetz. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt.
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung Eschborn
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06196 490207
E-Mail: an das Friedhofsamt schreiben
Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Friedhof Eschborn
Hunsrückstraße 1
65760 Eschborn
Friedhof Niederhöchstadt
Hauptstraße 199
65760 Eschborn
Erläuterung zu den Grabarten für eine Erdbestattung in Eschborn:
Reihengrabstätte
Auszug aus der Friedhofssatzung § 16.
Zitat: Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihenach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist der jeweiligen zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Beigabe einer Aschenurne während der ersten fünf Jahre nach der Erdbestattung ist statthaft. Zitat Ende. Quelle Friedhofsverwaltung Eschborn
Wahlgrabstätten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 19.
Zitat: (1) sind Gräber für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Verleihung dieses Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Das Nutzungsrecht kann in der Regel mehrmals erworben oder verlängert werden. Wiedererwerb oder Verlängerung ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Wiedererwerb besteht, mit Ausnahme der Verlängerung oder des Wiedererwerbs bezüglich eines nicht vollbelegten Wahlgrabes, nicht.
(2) Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Leiche kann in der betreffenden Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhefrist erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist wieder erworben worden ist. Zitat Ende. Quelle Friedhofsverwaltung Eschborn
Friedhofsordnung der Stadt Eschborn
in der Fassung des V. Nachtrages vom 13. Juni 2019 * Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I, 1992, S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. I, 2000, S. 2) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1964 (GVBl. I, S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 04. November 1987 (GVBl. I, S. 193) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn in der Sitzung vom 30. Januar 2003 für die Friedhöfe der Stadt Eschborn folgende SATZUNG (FRIEDHOFSORDNUNG) beschlossen:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eschborn
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBI. S. 318), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBI. S. 247) und des § 32 der Friedhofsordnung der Stadt Eschborn in der Fassung vom 19.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 25. Juni 2020 für die Friedhöfe der Stadt Eschborn folgende Gebührenordnung zur Friedhofsordnung beschlossen: