Feuerbestattungen in Fulda
Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Fulda:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Fulda:

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Bestattungskosten für eine Feuerbestattung
Eigenleistungen Bestatter sowie Fremdleistungen Krematorium
Bestattungsartikel |
Euro | |
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- | |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 45,- | |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 20,- | |
Fachliche Dienstleistungen | ||
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung Verstorbener und eine Überführung mit dem Bestattungswagen innerhalb von fünfzig Kilometern um den Sterbeort. | 309,- | |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- | |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof. Wenn die Urne am Sterbeort durch uns beigesetzt wird: | 0,- | |
Erledigung der Behördengänge
| 170,- | |
Planung, Organisation und Betreuung während der Urnenbeisetzung | 195,- | |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.)
| 1.249,- | |
Fremdleistungen | ||
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium | 534,- | |
Amtsärztliche Untersuchung | 61,- | |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.)
| 595,- | |
Summe Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 1.844,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung
In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein, sich erste Informationen auf unserer Seite zur lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert. Infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung.
Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen. Um eine unnatürliche Todesursache auszuschließen, erfolgt vor jeder Einäscherung im Krematorium eine durch den Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt.
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