Erdbestattungen in Kelkheim (Taunus)

Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Kelkheim (Taunus):

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Kelkheim (Taunus):


Das nächstgelegene Büro:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

 

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Am Ruhestein 4
     60529 Frankfurt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 069 60625740
  E-Mail:  info@frankfurter-pietaet.de​​​​​​​
  Webseite: www.frankfurter-pietaet.de

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

 

  Nerostraße 38
     65183 Wiesbaden

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 0611 56570470
  E-Mail:  info@wiesbaden-bestatter.de
  Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de

 

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Bestattungskosten für eine Erdbestattung

Eigenleistungen des Bestatters sowie optionale Leistungen

Bestattungsartikel Euro
Holzsarg aus Erle: mit einer sechfacher Griffgarnitur 905,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung am Sterbeort 20,-
Fachliche Dienstleistungen  
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Planung, Organisation und Betreuung während der Erdbestattung 195,-
Summe Eigenleistungen (inklusive MwSt.) 1.719,-
Weitere mögliche Bestattungsartikel  
Ein Grabkreuz aus Eiche mit individueller Beschriftung an der Grabstätte 189,- 
Gesamtsumme Bestattungshaus und Grabkreuz (inklusive MwSt.) 1.908,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine Erdbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus

In unserer Bestattungskostenaufstellung ist ein Erle-Sarg mit sechsfacher Griffgarnitur inkl. doppeltem Deckblatt und Innenausstattung sowie ein Grabkreuz enthalten. Die Beschriftung vom Grabkreuz erfolgt mit dem Namen und den Lebensdaten der verstorbenen Person. Diese Bestattungsartikel sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Sargbestattung

Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform zur Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz oder mit einer (ohne religiösen Kontext) neutralen Namenstafel gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung einer Grabstätte durch einen Steinmetz. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt.

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. 

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.


Friedhofsverwaltung Kelkheim (Taunus)

 

  Gagernring 6
      65779 Kelkheim (Taunus)

  Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen

  Telefon: 06195 803953
  E-Mail:  an das Friedhofsamt schreiben
  Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Das Friedhofsamt verwaltet sieben Friedhöfe:


Erläuterung zu den Grabarten für eine Erdbestattung in Kelkheim:

Reihengräber

Auszug aus der Friedhofssatzung § 16.

Zitat:  (1) Reihengräber sind Grabstätten für Sargbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden auf Antrag abgegeben werden.
(2) Die antragstellende Person wird Verfügungsberechtigte des Reihengrabes. Das Verfügungsrecht beschränkt sich auf die Grabgestaltung und die Grabpflege. Wiedererwerb oder Verlängerung einer Reihengrabstätte sind nicht möglich.
(3) Ein Reihengrab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Kelkheim

Wahlgräber / Wahltiefgräber für Sargbestattungen

Auszug aus der Friedhofssatzung § 17.

Zitat:  (1) Wahlgräber sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Nutzungszeit verliehen wird. Die Nutzung ist dem Berechtigten und seinen Angehörigen für die Dauer der Nutzungszeit vorbehalten. Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- oder Tiefgrabstätten sowie einstellige Wahlgrabstätten für Verstorbene unter 6 Jahren (Kindergräber).

(2) Es werden ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben, in jeder Wahlgrabstätte ist eine Sargbestattung sowie zwei Urnenbeisetzungen zulässig. Bei Kindergräbern ist je Stelle nur eine Sargbestattung zulässig. Auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Hornau und dem Friedhof des Stadtteiles Fischbach werden auch einstellige Wahltiefgräber für zwei Sargbestattungen übereinander und zwei Urnenbeisetzungen abgegeben. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Urne, kann für diese wieder eine Urne beigesetzt werden.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Kelkheim


Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBI. I Seite 318) und des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 5.7.2007, (GVBl. I Seite 338 ber. Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. Seite 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) in Ihrer Sitzung am 11.07.2022 folgende Satzung als FRIEDHOFSORDNUNG der Stadt Kelkheim (Taunus) beschlossen:

Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)

Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)

In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2016

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I Seite 757), der §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.3.1970 (GVBl. I Seite 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.1.2005 (GVBl. I Seite 54) und aufgrund des § 35 der geltenden Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) in ihrer Sitzung am 29.6.2010 für den

1. Hauptfriedhof, Frankenallee 200,

2. Friedhof des Stadtteils Fischbach, Ruppertshainer Straße 16b,

3. Friedhof des Stadtteils Ruppertshain, Am Helleberg 34,

4. Friedhof des Stadtteils Eppenhain, Ehlhaltener Straße 1,

5. Friedhof des Stadtteils Münster, Frankfurter Straße 206 a,

6. Friedhof des Stadtteils Hornau, Hornauer Straße 176,

7. Alter Friedhof des Stadtteils Kelkheim-Mitte, Frankenallee 40 der Stadt Kelkheim (Taunus) die folgende Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus) beschlossen

Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)