Anonyme Bestattungen in Egelsbach

Sie haben folgende Möglichkeiten bei der anonymen Bestattung in Egelsbach:

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Egelsbach.


Die Kosten für eine anonyme Feuerbestattung

Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium

Bestattungsartikel & Dienstleistungen 

Euro

Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur  395,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung 20,-
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab 40,-
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: 0,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung 195,-

Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.)

1.249,-
Fremdleistungen  
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium 534,-
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium 61,-

Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.)

595,-
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) 1.844,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine anonyme Feuerbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus und dem Krematorium


Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Das nächstgelegene Büro:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

 

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Am Ruhestein 4
     60529 Frankfurt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 069 60625740
  E-Mail:  info@frankfurter-pietaet.de​​​​​​​
  Webseite: www.frankfurter-pietaet.de

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

 

  Nerostraße 38
     65183 Wiesbaden

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 0611 56570470
  E-Mail:  info@wiesbaden-bestatter.de
  Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de

 

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Anonym bestatten

Bei einer anonymen Bestattung handelt es sich oftmals um eine Feuerbestattung, bei der die Urnenbeisetzung ohne Familienmitglieder und Freunde stattfindet.

Diese Bestattung ist eine sehr preiswerte Bestattungsform. Da die Grabpflege durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen übernommen werden und diese bereits in den Grabgebühren enthalten ist. Ferner fallen keine Folgekosten für die Errichtung einer Grabanlage durch einen Steinmetz an. Die Friedhofsverwaltungen weisen hierfür gesonderte Grabfelder aus, bei denen Außenstehende nicht mehr genau nachvollziehen können, an welcher Position sich die jeweilige Grabstätte befindet. Die anonyme Bestattung wird durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in aller Stille zeitnah und nicht veröffentlichten Zeit durchgeführt. Eine anonyme Bestattung kann auf einem ortsansässigen Friedhof, als Baumbestattung in einem Bestattungswald, als Seebestattung oder als Erdbestattung anonym erfolgen. Ferner ist es möglich, eine Trauerfeier klassisch auf dem ortsansässigen Friedhof durchzuführen und die anonyme Bestattung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der Ort der Urnenbeisetzung wird von der Friedhofsverwaltung schriftlich festgehalten. Nach der erfolgten Bestattung stellen die Friedhofsverwaltungen Graburkunden für die Familien aus. Diese Graburkunden werden den Familien als Bestattungsnachweis ausgehändigt. 

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.


Friedhofsverwaltung Egelsbach

 

  Ernst-Ludwig-Straße 40-42
      63329 Egelsbach 

  Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen

  Telefon: 06103 405405
  E-Mail:  an das Friedhofsamt schreiben
  Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Das Friedhofsamt verwaltet einen Friedhof:


Erläuterung zu den Grabarten für ein anonyme Bestattung in Egelsbach:

Anonyme Urnenbeisetzungen

Auszug aus der Friedhofssatzung § 27.

Zitat:  Definition eines Grabfeldes für anonyme Urnenbeisetzungen

Bei der Beisetzung einer Urne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet,  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Egelsbach

Teilanonymen Gemeinschaftsgrabanlage

Auszug aus der Friedhofssatzung § 28.

Zitat:  Definition einer Gemeinschaftsgrabanlage für teilanonyme Urnenbeisetzungen

(1) Eine Grabstätte in einer teilanonymen Gemeinschaftsgrabanlage wird für die Dauer der Ruhefrist (§ 21, Abs. 4) belegt und erst im Todesfall zur Beisetzung einer Urne abgegeben. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe einer bestimmten Stelle innerhalb der Anlage besteht nicht.

(2) Ein Gemeinschaftsgrabmal wird mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbedatum des/der Beigesetzten mit Metallschildern, die nur vom Friedhofseigentümer gestellt werden, versehen. Die gärtnerische Betreuung und Pflege der Grabanlage wird für die Dauer der Ruhefrist durch den Gemeindevorstand gewährleistet. Individueller Grabschmuck ist an dafür bestimmten Stellen möglich.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Egelsbach


Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.06.2018 (GVBl. I S. 291) i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) v. 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz v. 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Egelsbach in der Sitzung am 27.11.2019 für den Friedhof der Gemeinde Egelsbach folgende Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach beschlossen:

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach

Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.06.2018 (GVBI. I S. 291) i. V. m. § 2, Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) v. 05.07.2007 (GVBl. S. 338) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Egelsbach in ihrer Sitzung am 19.09.2019 folgende Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach beschlossen:

Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Egelsbach