Erdbestattungen in Groß-Gerau
Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Groß-Gerau:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Groß-Gerau:
Bestattungskosten für eine Erdbestattung
Eigenleistungen des Bestatters sowie optionale Leistungen
Bestattungsartikel | Euro |
Holzsarg aus Erle: mit einer sechfacher Griffgarnitur | 905,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung am Sterbeort | 20,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Erdbestattung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inklusive MwSt.) | 1.719,- |
Weitere mögliche Bestattungsartikel | |
Ein Grabkreuz aus Eiche mit individueller Beschriftung an der Grabstätte | 189,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Grabkreuz (inklusive MwSt.) | 1.908,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Bestattungskostenaufstellung für eine Erdbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus
In unserer Bestattungskostenaufstellung ist ein Erle-Sarg mit sechsfacher Griffgarnitur inkl. doppeltem Deckblatt und Innenausstattung sowie ein Grabkreuz enthalten. Die Beschriftung vom Grabkreuz erfolgt mit dem Namen und den Lebensdaten der verstorbenen Person. Diese Bestattungsartikel sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Das nächstgelegene Büro:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform zur Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz oder mit einer (ohne religiösen Kontext) neutralen Namenstafel gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung einer Grabstätte durch einen Steinmetz. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt.
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung der Stadt Groß-Gerau
Am Marktplatz 1
64521 Groß-Gerau
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06152 - 716 6700
E-Mail: friedhof@gross-gerau.de
Webseite: Friedhofswesen Groß-Gerau
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Die Erdbestattung ist auf folgenden Friedhöfen möglich:
Friedhof Groß-Gerau
Klein-Gerauer-Straße 5
64521 Groß-Gerau
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie 22, 41 und 42 Haltestelle Klein-Gerauer-Straße
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Friedhof Waldstraße
Nordring 13
64521 Groß-Gerau
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie und Haltestelle vom Friedhof Waldstraße sind uns nicht bekannt.
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Friedhof Wallerstädten
Kreuzweg 26
64521 Groß-Gerau
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie und Haltestelle Friedhof Wallerstädten sind uns nciht bekannt.
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Friedhof Dornheim
Taunusstraße 2
64521 Groß-Gerau
Reihengrabstätte
Auszug aus der Friedhofssatzung § 17.
Zitat: Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Groß-Gerau
Wahlgrabstätte
Auszug aus der Friedhofssatzung § 20.
Zitat: (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Wird innerhalb der Benutzungszeit auf die Grabstätte verzichtet, so wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet. Auf Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Wünsche des Erwerbers bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechts ist nur möglich anlässlich eines Todesfalles. Das Nutzungsrecht kann in der Regel wiedererworben oder verlängert werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Wiedererwerb besteht nicht. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Groß-Gerau
Grabstätten mit Schrittplatten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 29.
Zitat: Grabstätten mit Schrittplatten werden auf den Friedhöfen „Klein-Gerauer Straße", „Waldstraße", „Dornheim" und „Wallerstädten" abgegeben. Die Bestattung erfolgt in Reihen- und Wahlgrabstätten. Es gelten die Vorschriften des § 18 und des § 20 dieser Satzung. Teil der Gestaltung der Grabstätte ist die Auslegung von Schrittplatten. Diese müssen vom Nutzungsberechtigten erworben werden. Die Schrittplatten sind Bestandteil der Genehmigungserfordernis nach § 38 dieser Satzung. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Groß-Gerau
Wiesengrabstätten für Sargbestattungen
Auszug aus der Friedhofssatzung § 32.
Zitat: (1) Wiesengrabstätten werden auf dem Friedhof „Dornheim" als Wahlgrabstätten für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) abgegeben. Die Wiesengrabstätten sind in einer durchgehenden Wiesenfläche angelegt, die in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung unterhalten wird.
(2) [...]
(3) Das Aufhügeln oder Bepflanzen der Grabstätte sowie das Aufstellen von Vasen, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck jeglicher Art ist nicht gestattet.
(4) Das Ablegen von Blumenschmuck ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 20 dieser Satzung. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Groß-Gerau