Feuerbestattungen in Reutlingen

Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Reutlingen:

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Reutlingen:


Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein, sich erste Informationen auf unserer Seite zur lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Urnenbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert. Infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung. 

Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen. Um eine unnatürliche Todesursache auszuschließen, erfolgt vor jeder Einäscherung im Krematorium eine durch den Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt.

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