Baumbestattung & Waldbestattung in Langen (Hessen)

Beide Bestattungsformen bieten Vorteile in Langen (Hessen):

Der Vorteil einer Baumbestattung auf einem städtischen Friedhof liegt im Gegensatz zu einem Bestattungswald klar bei der Verkehrsanbindung zum Friedhof sowie dessen Infrastruktur wie beispielsweise Trauerhalle, sanitäre Einrichtungen und der Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner vor Ort. Ein Bestattungswald bietet dafür den Naturcharakter, der mit dem als Friedhof fungierenden Waldstück einhergeht und ist im Regelfall günstiger als der Grabplatz in der Stadt. Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Langen (Hessen):


Die Kosten für eine Baumbestattung

Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium

Bestattungsartikel & Dienstleistungen 

Euro

Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur  395,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung 20,-
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab 40,-
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: 0,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung 195,-

Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.)

1.249,-
Fremdleistungen  
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium 534,-
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium 61,-

Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.)

595,-
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) 1.844,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine Baumbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus und dem Krematorium

Der Sarg und die Urne zur Baumbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Die nächstgelegenen Büros:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

 

  Nerostraße 38
     65183 Wiesbaden

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 0611 56570470
  E-Mail:  info@wiesbaden-bestatter.de
  Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de

 

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite zu lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Waldbestattung

Baumbestattungen

Die Baumbestattung ist jüngste Bestattungsart unter den etablierten Bestattungsformen. Die FriedWald GmbH ebnete der letzten Ruhestätte unter einem Baum im Jahre 2001 in Deutschland den Weg. Sehr schnell wurde diese Bestattungsart von den Menschen aufgenommen und vollends akzeptiert sowie gesellschaftsfähig. Dies führte sehr schnell zu einem Umdenken der kommunalen Friedhöfe, welche (sofern ein entsprechender Baumbestand vorhanden ist) ebenfalls die Möglichkeit der Baumbestattung anbieten.

Waldbestattungen

Ein Bestattungswald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem Angehörige ihre Verstobenen an einem Baum beisetzen lassen können. Dieser Baum bietet eine Ruhestätte außerhalb von kommunalen Friedhöfen. Allerdings gibt es mittlerweile auch kommunale Bestattungswälder. Also Bestattungswälder, die nicht durch eine Privatunternehmung, sondern durch eine Gemeinde oder Stadt verwaltet werden. Unabhängig vom Betreiber liegt die Trägerschaft eines Bestattungswaldes bei der Kommune, auf dessen Gebiet die Anlage angesiedelt ist. In einem Bestattungswald besteht in der Regel die Möglichkeit Einzelgrabstätten und Gemeinschaftsgrabstätten sowie Familiengrabstätten zu erwerben. Die Laufzeit und die Grabkosten sind jeweils unterschiedlich und im Vorfeld in Erfahrung zu bringen.

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.


Friedhofsverwaltung Langen

 

  Weserstraße 14
      63225 Langen

  Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen

  Telefon: 06103 595485
  E-Mail:  an das Friedhofsamt schreiben
  Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Das Friedhofsamt verwaltet einen Friedhof:


Erläuterung zu den Grabarten für ein Baumbestattung in Langen:

Friedpark Landschaftsgräber

Auszug aus der Friedhofssatzung § 20c.

Zitat:  (1) Der Friedpark ist ein Bereich innerhalb des Friedhofs, der weitestgehend der Natur überlassen bleiben soll. Es werden Wahl- und Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen abgegeben.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Langen


Friedhofssatzung der Stadt Langen

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Friedhofs- und Bestattungsgesetz vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. S. 381), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.3.1999 folgende Satzung beschlossen, die nach Änderungsbeschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 28.9.2000, 7.10.2004, 7.12.2006, 1.3.2007, 3.12.2009 (zwei Beschlüsse), 27.11.2011, 24.07.2014, 01.12.2016, 12.12.2019 und 10.09.2020 wie folgt lautet:

Friedhofssatzung der Stadt Langen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Langen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), und der §§ 1, 2, 9 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 24.3.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBI. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07.10.2004 folgende Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Langen beschlossen, die nach Änderungsbeschlüssen vom 7.12.2006, 03.12.2009, 27.10.2011, 01.12.2016 und 10.09.2020 wie folgt lautet:

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Langen