Erdbestattungen in Dietzenbach
Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Dietzenbach:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Dietzenbach:
Bestattungskosten für eine Erdbestattung
Eigenleistungen des Bestatters sowie optionale Leistungen
Bestattungsartikel | Euro |
Holzsarg aus Erle: mit einer sechfacher Griffgarnitur | 905,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung am Sterbeort | 20,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Erdbestattung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inklusive MwSt.) | 1.719,- |
Weitere mögliche Bestattungsartikel | |
Ein Grabkreuz aus Eiche mit individueller Beschriftung an der Grabstätte | 189,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Grabkreuz (inklusive MwSt.) | 1.908,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Bestattungskostenaufstellung für eine Erdbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus

In unserer Bestattungskostenaufstellung ist ein Erle-Sarg mit sechsfacher Griffgarnitur inkl. doppeltem Deckblatt und Innenausstattung sowie ein Grabkreuz enthalten. Die Beschriftung vom Grabkreuz erfolgt mit dem Namen und den Lebensdaten der verstorbenen Person. Diese Bestattungsartikel sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.

Das nächstgelegene Büro:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Nerostraße 38
65183 Wiesbaden
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 0611 56570470
E-Mail: info@wiesbaden-bestatter.de
Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform zur Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz oder mit einer (ohne religiösen Kontext) neutralen Namenstafel gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung einer Grabstätte durch einen Steinmetz. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt.
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung Dietzenbach

Darmstädter Straße 126
63128 Dietzenbach
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06074 812199
E-Mail: an das Friedhofsamt schreiben
Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Das Friedhofsamt verwaltet einen Friedhof:
Friedhof Dietzenbach
Darmstädter Str. 126
63128 Dietzenbach
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie 96 oder 99 Haltestelle Friedhof
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Erläuterung zu den Grabarten für eine Erdbestattung in Dietzenbach:
Definition, Entstehung und Übergang des Nutzungsrechtes
Auszug aus der Friedhofssatzung § 20.
Zitat: 1) Wahlgrabstätten sind besondere Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Wünsche des Erwerbs bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ist jederzeit möglich. Die Nutzungszeit beginnt am Tag des Erwerbs. Das Nutzungsrecht kann in der Regel einmal wieder erworben oder verlängert werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Dietzenbach
Reihengrabstätten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 17.
Zitat: Reihengrabstätten sind besondere Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Dietzenbach
Rasengrabstätten für Erdbestattungen
Auszug aus der Friedhofssatzung § 22.
Zitat: 1) Rasengräber besondere Grabstätten, für die unten angeführte Gestaltungsregeln gelten.
Folgende Grabarten sind möglich:
- Erdrasenreihengräber
- Erdrasenwahlgräber
2) Die Rasengräber werden nicht gärtnerisch gestaltet, sondern mit Rasen eingesät. Das Mähen und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung oder von ihr beauftragten Unternehmen. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Dietzenbach
Friedhofsordnung der Kreisstadt Dietzenbach
Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBI I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBI. S. 318) in Verbindung mit § 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.Juli 2007 (GVBI. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBI S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach in der Sitzung vom 30.10.2020 für den Friedhof der Kreisstadt Dietzenbach folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S.134) und des § 43 der Friedhofsordnung der Kreisstadt Dietzenbach in der Fassung vom 30.10.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 08.03.2022 für den Friedhof der Kreisstadt Dietzenbach folgende Gebührenordnung zur Friedhofsordnung beschlossen.