Baumbestattung & Waldbestattung in Nauheim
Beide Bestattungsformen bieten Vorteile in Nauheim:
Der Vorteil einer Baumbestattung auf einem städtischen Friedhof liegt im Gegensatz zu einem Bestattungswald klar bei der Verkehrsanbindung zum Friedhof sowie dessen Infrastruktur wie beispielsweise Trauerhalle, sanitäre Einrichtungen und der Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner vor Ort. Ein Bestattungswald bietet dafür den Naturcharakter, der mit dem als Friedhof fungierenden Waldstück einhergeht und ist im Regelfall günstiger als der Grabplatz in der Stadt. Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Nauheim:
Die Kosten für eine Baumbestattung
Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium
Bestattungsartikel & Dienstleistungen | Euro |
Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur | 395,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung | 20,- |
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab | 40,- |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: | 0,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium | 534,- |
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium | 61,- |
Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.) | 595,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) | 1.844,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Die nächstgelegenen Büros:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Nerostraße 38
65183 Wiesbaden
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 0611 56570470
E-Mail: info@wiesbaden-bestatter.de
Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Der Sarg und die Urne zur Baumbestattung
In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite zu lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Baumbestattungen
Die Baumbestattung ist jüngste Bestattungsart unter den etablierten Bestattungsformen. Die FriedWald GmbH ebnete der letzten Ruhestätte unter einem Baum im Jahre 2001 in Deutschland den Weg. Sehr schnell wurde diese Bestattungsart von den Menschen aufgenommen und vollends akzeptiert sowie gesellschaftsfähig. Dies führte sehr schnell zu einem Umdenken der kommunalen Friedhöfe, welche (sofern ein entsprechender Baumbestand vorhanden ist) ebenfalls die Möglichkeit der Baumbestattung anbieten.
Waldbestattungen
Ein Bestattungswald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem Angehörige ihre Verstobenen an einem Baum beisetzen lassen können. Dieser Baum bietet eine Ruhestätte außerhalb von kommunalen Friedhöfen. Allerdings gibt es mittlerweile auch kommunale Bestattungswälder. Also Bestattungswälder, die nicht durch eine Privatunternehmung, sondern durch eine Gemeinde oder Stadt verwaltet werden. Unabhängig vom Betreiber liegt die Trägerschaft eines Bestattungswaldes bei der Kommune, auf dessen Gebiet die Anlage angesiedelt ist. In einem Bestattungswald besteht in der Regel die Möglichkeit Einzelgrabstätten und Gemeinschaftsgrabstätten sowie Familiengrabstätten zu erwerben. Die Laufzeit und die Grabkosten sind jeweils unterschiedlich und im Vorfeld in Erfahrung zu bringen.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung der Stadt Nauheim
Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06152 639 220
E-Mail: an die Friedhofsverwaltung
Webseite: Friedhofswesen Nauheim
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Die Baumbestattung ist auf folgendem Friedhof möglich:
Waldfriedhof Nauheim
Königstädter Straße
64569 Nauheim
Verkehrsanbindung zum Friedhof:
Öffentliche Verkehrsmittel: RMV Verbindungen
Buslinie 26 und 61 Haltestelle Friedhof
Mit dem Auto Google Maps Routenplaner
Erläuterung zur Baumbestattung:
Baumgrabstätten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 30.
Zitat: (1) Bestattungen von Ascheresten sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich der Bäume möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Die Aschenurne beansprucht hierbei jeweils ein Sechstel der Baumwurzelfläche und wird in zwei Reihen in einem ausreichenden Abstand zum Baummittelpunkt durchgeführt, um die Stabilität des Baumes nicht zu gefährden.
(2) In einer Baumgrabstätte kann jeweils nur eine Aschenurne beigesetzt werden. Insgesamt darf ein Baum mit maximal zwölf Baumgrabstätten (jeweils sechs Baumgrabstätten in zwei Reihen) und somit mit maximal sechs Aschenurnen belegt werden.
(3) Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes beschädigt oder zerstört werden, ist die Gemeinde Nauheim zur Ersatzpflanzung eines neuen Baumes verpflichtet. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Nauheim.
Friedhofsordnung der Gemeinde Nauheim
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 17.03.2005 (GVBI. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915) i.V.m § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) v. 05.07.2007 GVBI. 1 S.338), zuletzt geändert durch Gesetz v. 23.08.2018 (GVBI. 1 S.381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim in der Sitzung vom 10.11.2022 für den Nauheimer Waldfriedhof folgende beschlossen:
GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Nauheim
Aufgrund der § 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.03.2005 (GVBI. 1 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2018 (GVBI. 1 2005 S. 142), der § 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 01.01.2016 (GVBI. 1 2013 S. 134) und des § 39 der Friedhofsordnung der Gemeinde Nauheim vom 10.11.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim in der Sitzung vom 10.11.2022 für den Nauheimer Waldfriedhof folgende beschlossen: Satzung (Friedhofsgebührenordnung)