Mietverträge
Vom Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Mietverträge gehen auf die Erben über, die infolgedessen wie der Mieter selbst zu Lebzeiten an die geltenden Kündigungsfristen gebunden sind. Bei Ehe- und Lebenspartnern in einer gemeinsamen Wohnung treten diese nach dem Tod des Mieters automatisch in dessen Mietverhältnis ein.
Vom Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Mietverträge gehen auf die Erben über, die infolgedessen wie der Mieter selbst zu Lebzeiten an die geltenden Kündigungsfristen gebunden sind. Bei Ehe- und Lebenspartnern in einer gemeinsamen Wohnung treten diese nach dem Tod des Mieters automatisch in dessen Mietverhältnis ein.