Feuerbestattungen in Flörsheim am Main
Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Flörsheim am Main:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Flörsheim am Main:
Die Kosten für eine Feuerbestattung
Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium
Bestattungsartikel & Dienstleistungen | Euro |
Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur | 395,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung | 20,- |
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab | 40,- |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: | 0,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium | 534,- |
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium | 61,- |
Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.) | 595,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) | 1.844,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung
In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Die nächstgelegenen Büros:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Nerostraße 38
65183 Wiesbaden
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 0611 56570470
E-Mail: info@wiesbaden-bestatter.de
Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein, sich erste Informationen auf unserer Seite zur lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Bei der Feuerbestattung werden Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Infolgedessen wird die menschliche Asche in einer Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt. Durch einen kostengünstigeren Sarg, einem kleineren Grab und ggf. nicht notwendigen Grabstein ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als andere traditionelle Bestattungsformen. Maßgeblich für die Bestattungsart ist der Wille der Verstorbenen. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist allerdings nicht mehr notwendig. Liegt diese nicht vor, und hat der Verstorbene keine Bestattungsart und/oder Beisetzungsort festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Familienangehörigen. Da diese per Gesetz bestattungspflichtig sind. Die Verbrennung verstorbener Menschen wurde und wird in vielen Kulturen vorgenommen und ist bereits in der Bronzezeit historisch belegt. 1878 wurde schließlich das erste Krematorium Deutschlands eröffnet und in Betrieb genommen. Aus religiösen Gründen war die Feuerbestattung in Deutschland über Jahrhunderte hinweg gänzlich gesellschaftlich abgelehnt und trotz der Inbetriebnahme von Krematorien weiterhin lange Zeit die Ausnahme. Mittlerweile ist die Feuerbestattung in Deutschland mit ca. 80 % die meistgewählte Bestattungsform. Die Feuerbestattung erfordert ferner einer besonderen behördlichen Genehmigung. Weil keinerlei Zweifel an der Todesursache und an der Identität der verstorbenen Person bestehen darf. Da eine Untersuchung des Leichnams nach einer Einäscherung folgerichtig nicht mehr möglich ist.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06145 955120
E-Mail: an das Friedhofsamt schreiben
Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Das Friedhofsamt verwaltet drei Friedhöfe:
Hauptfriedhof Flörsheim
Philipp-Schneider-Straße
65439 Flörsheim am Main
Friedhof Wicker
Friedensstraße
65439 Flörsheim am Main
Friedhof Weilbach
Keltenstraße
65439 Flörsheim am Main
Erläuterung zu den Grabarten für eine Feuerbestattung in Flörsheim am Main:
Urnenreihengrabstätten
Auszug aus der Friedhofssatzung § 21.
Zitat: (2) In Urnenreihengrabstätten, in Urnenrasengrabstätten, in Urnenwahlgrabstätten für Erdbestattungen, in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, in Baumgrabstätten und in Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur auflösbare amtlich verschlossene Behältnisse und nur unterirdisch beigesetzt werden. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Flörsheim am Main
Urnenreihengrabstätte, Urnenrasengrabstätte (Reihengrabstätte)
Auszug aus der Friedhofssatzung § 24.
Zitat: Definition der Urnenreihengrabstätte, Urnenrasengrabstätte (Reihengrabstätte)
(1) Urnenreihengrabstätten und Urnenrasengrabstätten (Reihengrabstätten) sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Flörsheim am Main
Urnenwahlgrabstätte und Urnenrasengrabstätte (Wahlgrabstätte)
Auszug aus der Friedhofssatzung § 25.
Zitat: Definition der Urnenwahlgrabstätte und Urnenrasengrabstätte (Wahlgrabstätte)
(1) Urnenwahlgrabstätten und Urnenrasengrabstätten (Wahlgrabstätten) sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Urnen, in einer Urnenrasengrabstätte (Wahlgrabstätte) bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Flörsheim am Main
Urnenwände
Auszug aus der Friedhofssatzung § 27.
Zitat: (1) Urnenwände (Kolumbarien) werden auf dem Neuen Friedhof in Flörsheim am Main, auf dem Neuen Friedhof in Weilbach und auf dem Friedhof in Wicker angeboten.
(2) Die Urnenkammern werden für 30 Jahre bereitgestellt und dienen der Aufnahme von bis zu vier Urnen auf dem Friedhof nach § 1 Nr. 2 und der Aufnahme von bis zu zwei Urnen auf den Friedhöfen nach § 1 Nr. 4 und 5. Die Ruhefrist ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren. Die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb der Urnenkammer ist in der Regel einmal möglich. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Urnenkammer möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Wiedererwerb besteht nicht. Eine Ausnahme hiervon gilt bei der Verlängerung oder dem Wiedererwerb bezüglich einer nicht voll belegten Urnenkammer. Der Wiedererwerb und die Verlängerung sind von der Entrichtung einer entsprechenden Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung abhängig.
(3) Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Aschenreste in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt. Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Flörsheim am Main
Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S 291), i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes v. 05.07.2007 (GVBl. S. 338, 543) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main in der Sitzung vom 13.12.2016 für die Friedhöfe der Stadt Flörsheim am Main folgende Satzung (Friedhofsordnung) zuletzt geändert durch den II. Nachtrag vom 12. September 2019 beschlossen:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), der §§ 1 bis 6a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) und des § 40 der Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main vom 13. Dezember 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 13. Dezember 2016 für die Friedhöfe der Stadt Flörsheim am Main folgende Satzung (Gebührenordnung) beschlossen:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main