Sterbeurkunde
Ein Trauerfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt am Todesort angezeigt werden. Der Todestag selbst ist nicht Bestandteil der Anzeigefrist.
Der beauftragte Bestatter nimmt die Trauerfallanzeige vor. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, in der alle wichtigen Angaben zur Person und zum Tod des Verstorbenen vermerkt sind. Sofern alle für die Beurkundung erforderlichen Dokumente vorgelegt wurden. Sterbeurkunden müssen nach einem Todesfall beispielsweise bei Behörden, Vermieter, Banken oder Versicherungen vorgelegt werden.
Ein Trauerfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt am Todesort angezeigt werden. Der Todestag selbst ist nicht Bestandteil der Anzeigefrist.
Der beauftragte Bestatter nimmt die Trauerfallanzeige vor. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, in der alle wichtigen Angaben zur Person und zum Tod des Verstorbenen vermerkt sind. Sofern alle für die Beurkundung erforderlichen Dokumente vorgelegt wurden. Sterbeurkunden müssen nach einem Todesfall beispielsweise bei Behörden, Vermieter, Banken oder Versicherungen vorgelegt werden.
Mit der Trauerfallanzeige ist dem Standesamt vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
- Das Standesamt nimmt die Eintragung ins Sterbebuch der Stadt vor und stellt die Sterbeurkunden aus.