Feuerbestattungen in Darmstadt

Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Darmstadt:

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Darmstadt:


Die Kosten für eine Feuerbestattung

Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium

Bestattungsartikel & Dienstleistungen 

Euro

Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur  395,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung 20,-
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab 40,-
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: 0,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung 195,-

Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.)

1.249,-
Fremdleistungen  
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium 534,-
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium 61,-

Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.)

595,-
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) 1.844,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine Feuerbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus und dem Krematorium


Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Das nächstgelegene Büro:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Heimstättenweg 81 b
     64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 06151 3082422
  E-Mail:  info@darmstadt-pietaet.de
  Webseite: www.darmstadt-pietaet.de

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein, sich erste Informationen auf unserer Seite zur lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Urnenbestattung

Bei der Feuerbestattung werden Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Infolgedessen wird die menschliche Asche in einer Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt. Durch einen kostengünstigeren Sarg, einem kleineren Grab und ggf. nicht notwendigen Grabstein ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als andere traditionelle Bestattungsformen. Maßgeblich für die Bestattungsart ist der Wille der Verstorbenen. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist allerdings nicht mehr notwendig. Liegt diese nicht vor, und hat der Verstorbene keine Bestattungsart und/oder Beisetzungsort festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Familienangehörigen. Da diese per Gesetz bestattungspflichtig sind. Die Verbrennung verstorbener Menschen wurde und wird in vielen Kulturen vorgenommen und ist bereits in der Bronzezeit historisch belegt. 1878 wurde schließlich das erste Krematorium Deutschlands eröffnet und in Betrieb genommen. Aus religiösen Gründen war die Feuerbestattung in Deutschland über Jahrhunderte hinweg gänzlich gesellschaftlich abgelehnt und trotz der Inbetriebnahme von Krematorien weiterhin lange Zeit die Ausnahme. Mittlerweile ist die Feuerbestattung in Deutschland mit ca. 80 % die meistgewählte Bestattungsform. Die Feuerbestattung erfordert ferner einer besonderen behördlichen Genehmigung. Weil keinerlei Zweifel an der Todesursache und an der Identität der verstorbenen Person bestehen darf. Da eine Untersuchung des Leichnams nach einer Einäscherung folgerichtig nicht mehr möglich ist.

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.


Die Friedhofsverwaltung der Stadt Darmstadt

 

  Bessunger Straße 125
      64295 Darmstadt

  Ansprechpartner: Herr Voigt

  Telefon: (06151) 13-2915
  E-Mail: an die Friedhofsverwaltung
  Webseite: der Friedhofsverwaltung

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Die Feuerbestattung ist auf folgenden Friedhöfen möglich:







Erläuterung zu den Grabarten für eine Feuerbestattung in Darmstadt:

Urnenreihengrab

Auszug aus der Friedhofssatzung § 12.

Zitat:  Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Bestattung eines/r Verstorbenen. Diese Grabstätten werden der Reihe nach an Verfügungsberechtigte abgegeben und können nicht wieder erworben werden. Reihengrabstätten werden für die Dauer der Ruhezeit von Aschen oder Körperbestattungen überlassen und werden danach von der Friedhofsverwaltung wieder eingeebnet.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Urnenwahlgrab im Trauerwald

Auszug aus der Friedhofssatzung § 13.

Zitat:   Auf einer gesonderten Fläche innerhalb des Friedhofs Darmstadt-Eberstadt (Trauerwald) werden Wahlgrabstätten nach § 13 und den folgenden Vorgaben abgegeben. Wahlgrabstätten wurden früher als Familiengrabstätten bezeichnet. Je nach Stelligkeit der Grabstätte können mehrere Verstorbene bestattet werden. Pro Stelle ist die Bestattung in einem Sarg und die Beisetzung von bis zu zwei Urnen mit aktueller Ruhezeit möglich. Die Lage der Wahlgrabstätte kann von den Hinterbliebenen auf dem Friedhof ihrer Wahl ausgesucht und für mindestens 25 Jahre erworben und jederzeit verlängert werden. Bei einer Bestattung oder Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf die Dauer der Ruhezeit zu verlängern. Zitat Ende.   Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Urnenwahlgrab

Auszug aus der Friedhofssatzung § 13.

Zitat:  Wahlgrabstätten wurden früher als Familiengrabstätten bezeichnet. Je nach Stelligkeit der Grabstätte können mehrere Verstorbene bestattet werden. Pro Stelle ist die Bestattung in einem Sarg und die Beisetzung von bis zu zwei Urnen mit aktueller Ruhezeit möglich. Die Lage der Wahlgrabstätte kann von den Hinterbliebenen auf dem Friedhof ihrer Wahl ausgesucht und für mindestens 25 Jahre erworben und jederzeit verlängert werden. Bei einer Bestattung oder Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf die Dauer der Ruhezeit zu verlängern.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Friedpark

Auszug aus der Friedhofssatzung § 19.

Zitat:  Friedpark auf dem Waldfriedhof. Im Feld R 8 können Angehörige Wahlgrabstätten für Urnen und Särge zwischen und unter Bäumen aussuchen, deren Fläche deutlich größer bemessen ist. Bei der Wahl des Grabmales sollte lediglich die Größe der Grabstätte beachtet werden.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Urnenwände

Auszug aus der Friedhofssatzung § 22.

Zitat:  In eine Nische werden in der Regel zwei Urnen (Wahlgrabstätte) eingestellt. Bei weiteren Urnen kann eine daneben liegende Nische erworben werden. Die Nischen werden in jeder Wand mit gleichartigen Platten verschlossen.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Gemeinschaftsgrabstätte

Auszug aus der Friedhofssatzung § 23.

Zitat:  Gemeinschaftsgrabstätten dienen der Beisetzung von Urnen verschiedener Verstorbener auf einer großen Grabstätte, deren Pflege die Friedhofsverwaltung veranlasst. Hier werden auf den einzelnen Friedhöfen in Darmstadt unterschiedlich gestaltete Grabstätten als Reihen- und Wahlgrab zur Verfügung gestellt.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Wiesengrabstätte

Auszug aus der Friedhofssatzung § 18.

Zitat:  Wiesengrabstätten Sowohl als Reihen- und Wahlgrabstätte für Särge und Urnen. Die Belegung erfolgt in Reihen. Der Ort der Trauer wird durch eine flache in den Boden eingelassene Namensplatte gekennzeichnet. Der Wiesenschnitt wird von der Friedhofsverwaltung veranlasst.  Zitat Ende.  Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt

Anonymes Urnenreihengrabfeld

Auszug aus der Friedhofssatzung § 12.

Zitat:  Anonymes Urnenreihengrabfeld auf dem Waldfriedhof. Auf diesem Feld werden Urnen der Reihe nach anonym beigesetzt ohne dass Angehörige anwesend sind. Der Beisetzungsplatz der Urne wird nicht bekannt gegeben. Blumenschmuck kann an einer zentralen Stelle abgelegt werden. Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Entscheidung zu einer anonymen Bestattung sollte sehr gut überlegt werden, da eine persönliche Trauer an einer anonymen Stätte kaum möglich ist.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Darmstadt