Waldbestattung & Baumbestattung in Frankfurt Oberrad

Beide Bestattungsformen bieten Vorteile in Frankfurt Oberrad:

Der Vorteil einer Baumbestattung auf einem städtischen Friedhof liegt im Gegensatz zu einem Bestattungswald klar bei der Verkehrsanbindung zum Friedhof sowie dessen Infrastruktur wie beispielsweise Trauerhalle, sanitäre Einrichtungen und der Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner vor Ort. Ein Bestattungswald bietet dafür den Naturcharakter, der mit dem als Friedhof fungierenden Waldstück einhergeht und ist im Regelfall günstiger als der Grabplatz in der Stadt. Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Frankfurt Oberrad:


Die Kosten für eine Baumbestattung

Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium

Bestattungsartikel & Dienstleistungen 

Euro

Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur  395,-
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen  45,-
Ein Sterbehemd zur Einbettung 20,-
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab 40,-
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern 309,-
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person  75,-
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: 0,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge 

  • Die Beurkundung vom Trauerfall beim Standesamt am Sterbeort
  • Erledigung der Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
  • Ggf.: Erledigung der Formalitäten bei der Krankenhausverwaltung
  • Abmeldungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Meldung an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger 
  • Sofern Anspruch besteht: Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 

170,-

Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung 195,-

Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.)

1.249,-
Fremdleistungen  
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium 534,-
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium 61,-

Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.)

595,-
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) 1.844,-

Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung  sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!

Bestattungskostenaufstellung für eine Baumbestattung mit den Leistungen vom Bestattungshaus und dem Krematorium

Der Sarg und die Urne zur Baumbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Das nächstgelegene Büro:

Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

  Am Ruhestein 4
     60529 Frankfurt

  Ansprechpartner: Steffen Großmann

  Telefon: 069 60625740
  E-Mail:  info@frankfurter-pietaet.de​​​​​​​
  Webseite: www.frankfurter-pietaet.de

Bestatter seit 2010

Rechtsform: e. K.

Bestattungsfachkraft

24/7 Rufbereitschaft


Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall

Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend und zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite zu lesen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!

Waldbestattung

Baumbestattungen

Die Baumbestattung ist jüngste Bestattungsart unter den etablierten Bestattungsformen. Die FriedWald GmbH ebnete der letzten Ruhestätte unter einem Baum im Jahre 2001 in Deutschland den Weg. Sehr schnell wurde diese Bestattungsart von den Menschen aufgenommen und vollends akzeptiert sowie gesellschaftsfähig. Dies führte sehr schnell zu einem Umdenken der kommunalen Friedhöfe, welche (sofern ein entsprechender Baumbestand vorhanden ist) ebenfalls die Möglichkeit der Baumbestattung anbieten.

Waldbestattungen

Ein Bestattungswald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem Angehörige ihre Verstobenen an einem Baum beisetzen lassen können. Dieser Baum bietet eine Ruhestätte außerhalb von kommunalen Friedhöfen. Allerdings gibt es mittlerweile auch kommunale Bestattungswälder. Also Bestattungswälder, die nicht durch eine Privatunternehmung, sondern durch eine Gemeinde oder Stadt verwaltet werden. Unabhängig vom Betreiber liegt die Trägerschaft eines Bestattungswaldes bei der Kommune, auf dessen Gebiet die Anlage angesiedelt ist. In einem Bestattungswald besteht in der Regel die Möglichkeit Einzelgrabstätten und Gemeinschaftsgrabstätten sowie Familiengrabstätten zu erwerben. Die Laufzeit und die Grabkosten sind jeweils unterschiedlich und im Vorfeld in Erfahrung zu bringen.

Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!

IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.


Die Baumbestattung auf den Frankfurter Friedhöfen

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Frankfurter Friedhofsverwaltung

 

  Adam-Riese-Straße 25
      60327 Frankfurt

  Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen

  Telefon: 069 212 36480
  E-Mail:  friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
  Webseite: Friedhofswesen Frankfurt

Haltestelle: Galluswarte
 S-Bahn-Linien: S3, S4, S5 und S6

Haltestelle: Speyerer Straße
 Straßenbahnlinien: 11, 14 und 21

Auf derzeit 5 Frankfurter Friedhöfen ist die Baumbestattung möglich:

Die Baumbestattung kann auf unterschiedliche Gestaltungsweise und somit nach den jeweiligen Vorstellungen der Angehörigen auf folgenden städtischen Friedhöfen der Stadt Frankfurt vorgenommen werden. In einem Trauerwald auf dem Waldfriedhof in Frankfurt Oberrad oder Goldstein, einem Trauerhain auf den Friedhöfen Parkfriedhof Heiligenstock, dem neuen Friedhof in Nieder-Erlenbach oder dem Friedhof Westhausen.


Wald- und Baumbestattungen auf den Waldfriedhöfen in Frankfurt Oberrad und Goldstein

Wahlgrabstätten

Auszug aus der Friedhofssatzung § 16.

Zitat:   (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen und deren Lage im Einvernehmen mit der erwerbenden Person bestimmt wird. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, bei der eine längere Ruhefrist zu beachten ist (§ 11 Abs. 2 und 3), wird für 40 Jahre eingeräumt. Der Antrag hierfür ist grundsätzlich durch eine natürliche Person zu stellen und muss in Textform erfolgen. Für den Fall ihres Ablebens soll die nutzungsberechtigte Person eine nachfolgende nutzungsberechtigte Person bestimmen. Für eine Übertragung des Nutzungsrechtes gilt § 14 Abs. 4.   Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt

 

Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald

 

Im Trauerfall:

  • Das Urnenwahlgrab am Baum kann durch die Angehörigen ausgesucht werden.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird im Trauerfall für 25 Jahre erworben.
  • Eine gebührenpflichtige Verlängerung vom Nutzungsrecht ist möglich.
  • Die Urnenbeisetzung findet in unmittelbarer Nähe am Baum in der Erde statt.
  • Pro Grabstätte kann nur eine Urne am Baum beigesetzt werden.
  • Eine einheitliche Namenstafel mit Geburts- und Todestag kann angebracht werden.

 

Bei der Bestattungsvorsorge:

  • Das Nutzungsrecht an der Baumgrabstätte kann im Voraus für die Dauer von bis zu 25 Jahren erworben werden.
  • Grabplätze, die bei einer Bestattungsvorsorge erworben wurden, werden mit dem Logo vom Trauerwald gekennzeichnet.

 

Friedhofsgebühren:

  • Bestattungsgebühr: 1.006,- Euro
  • Grabnutzungssrecht: 1.353,- Euro
  • Zusätzliche Gebühren (sofern gebucht) fallen bei der Nutzung einer Trauerhalle an.
  • Die Nutzung der Andachtstelle im Trauerwald ist kostenfrei.

Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Westhausen, Nieder-Erlenbach und Parkfriedhof Heiligenstock

Wahlgrabstätten

Auszug aus der Friedhofssatzung § 16.

Zitat:  (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen und deren Lage im Einvernehmen mit der erwerbenden Person bestimmt wird. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, bei der eine längere Ruhefrist zu beachten ist (§ 11 Abs. 2 und 3), wird für 40 Jahre eingeräumt. Der Antrag hierfür ist grundsätzlich durch eine natürliche Person zu stellen und muss in Textform erfolgen. Für den Fall ihres Ablebens soll die nutzungsberechtigte Person eine nachfolgende nutzungsberechtigte Person bestimmen. Für eine Übertragung des Nutzungsrechtes gilt § 14 Abs. 4.   Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt

 

Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain

 

Im Trauerfall:

  • Das Urnenwahlgrab am Baum kann durch die Angehörigen ausgesucht werden.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird im Trauerfall für 25 Jahre erworben.
  • Eine gebührenpflichtige Verlängerung vom Nutzungsrecht ist möglich.
  • Die Urnenbeisetzung findet in unmittelbarer Nähe am Baum in der Erde statt.
  • Pro Grabstätte können bis zu 4 Urnen am Baum beigesetzt werden.
  • Jede Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte versehen werden.
  • Hierfür ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich.
  • Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und gepflegt.
  • Die Urnenbeisetzung findet in unmittelbarer Nähe zum Baum statt.
  • Grabkreuze, Grabschmuck und Grabbepflanzungen sind nicht gestattet.

 

Bei der Bestattungsvorsorge:

  • Das Nutzungsrecht an der Baumgrabstätte kann im Voraus für die Dauer von bis zu 25 Jahren erworben werden.

 

Friedhofsgebühren:

  • Bestattungsgebühr: 1.006,- Euro
  • Grabnutzungssrecht: 1.404,- Euro
  • Genehmigung einer Grabplatte: 100,- Euro
  • Zusätzliche Gebühren (sofern gebucht) fallen bei der Nutzung einer Trauerhalle an.

Diese Grabart ist nur auf dem Friedhof Westhausen möglich!

Reihengrabstätten

Auszug aus der Friedhofssatzung § 15.

Zitat:  (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt werden. Die Reihenfolge der Bestattungen wird von Amts wegen bestimmt. Die antragstellende Person der Bestattung wird nutzungsberechtigte Person an der Reihengrabstätte. Das Nutzungsrecht entsteht mit der Bestattung und endet mit Ablauf der Ruhefrist. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. Für eine Übertragung des Nutzungsrechtes gilt § 14 Abs. 4 entsprechend.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Frankfurt

 

Urnenreihengrabstätte im Trauerhain

 

Im Trauerfall:

  • Das Urnenreihengrab wird durch die Friedhofsverwaltung zugewiesen.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird im Trauerfall für 20 Jahre erworben.
  • Eine gebührenpflichtige Verlängerung vom Nutzungsrecht ist nicht möglich.
  • Die Auflösung der Grabstätte wird 6 Monate zuvor durch ein Hinweisschild bekannt gegeben.
  • Pro Grabstätte kann nur 1 Urne beigesetzt werden.
  • Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und gepflegt.
  • Die Urnenbeisetzung findet in unmittelbarer Nähe zum Baum statt.
  • Grabkreuze, Grabschmuck und Grabbepflanzungen sind nicht gestattet.
  • Am Gedenkstein kann eine einheitliche Namenstafel mit Geburts- und Todestag angebracht werden.

 

Friedhofsgebühren:

  • Bestattungsgebühr: 1.006,- Euro
  • Grabnutzungssrecht: 1.015,- Euro
  • Zusätzliche Gebühren (sofern gebucht) fallen bei der Nutzung einer Trauerhalle an.

Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und aufgrund § 2 III FBG vom 05.07.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. S. 381) sowie § 17 OWiG, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, § 2657, folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen:

Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, § 2657, folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main