Anonyme Bestattungen in Eschborn
Sie haben folgende Möglichkeiten bei der anonymen Bestattung in Eschborn:
Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart sowie der Bestattungsort. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Eschborn.
Die Kosten für eine anonyme Feuerbestattung
Eigenleistungen Bestattungshaus und Fremdleistungen Krematorium
Bestattungsartikel & Dienstleistungen | Euro |
Ein Holzsarg aus Kiefer mit vierfacher Griffgarnitur | 395,- |
Eine weiße Sargdecke mit passendem Kissen | 45,- |
Ein Sterbehemd zur Einbettung | 20,- |
Eine Urne zur Urnenbeisetzung, ab | 40,- |
Jede Überführungsfahrt mit dem Bestattungswagen, im Umkreis von 50 Kilometern | 309,- |
Hygienische Grundversorgung und Ankleidung der verstorbenen Person | 75,- |
Überführung der Urne vom Krematorium zum Friedhof. Kostenfrei, wenn durch uns beigesetzt wird: | 0,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge
| 170,- |
Organisation und Begleitung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe der Eigenleistungen vom Bestattungshaus (inklusive MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium | 534,- |
Die zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium | 61,- |
Summe der genannten Fremdleistungen (inklusive MwSt.) | 595,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inklusive MwSt.) | 1.844,- |
Bestattungskosten, die in der Kostenaufstellung nicht genannt und weitergehend beauftragt werden müssen vom Auftraggeber zusätzlich getragen werden. Beispielsweise: Friedhofsgebühren (Nutzungsrechte an einer Grabstätte), Kühlungskosten, Gebühren für den Leichenschauschein (Todesschein) und Sterbeurkunden oder ggf. Blumen zur Trauerfeier. Sofern diese im Angebot nicht angegeben sind. Diese Kosten fallen je nach Bestattungsort und Friedhof anders aus. Da jede Stadt und Gemeinde über eine eigene Friedhofsgebührenordnung sowie Friedhofssatzung verfügt. Im Trauergespräch werden diese mit Ihnen gemeinsam besprochen, ermittelt und genannt. Diese Kostenaufstellung ist ein Angebot für einen Bestattungsauftrag und wird erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig!
Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung
In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Das nächstgelegene Büro:
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen.
Am Ruhestein 4
60529 Frankfurt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 069 60625740
E-Mail: info@frankfurter-pietaet.de
Webseite: www.frankfurter-pietaet.de
Heimstättenweg 81 b
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 06151 3082422
E-Mail: info@darmstadt-pietaet.de
Webseite: www.darmstadt-pietaet.de
Nerostraße 38
65183 Wiesbaden
Ansprechpartner: Steffen Großmann
Telefon: 0611 56570470
E-Mail: info@wiesbaden-bestatter.de
Webseite: www.wiesbaden-bestatter.de
Bestatter seit 2010
Rechtsform: e. K.
Bestattungsfachkraft
24/7 Rufbereitschaft
Begleitung und Hilfestellung sowie Kostenklarheit im Trauerfall
Den Tod sprechen viele Mitmenschen lieber nicht an. Allerdings ist der Tod ein untrennbarer Teil des Lebens. Daher es ist unsere Aufgabe: Ihnen als Angehörige auf der Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung begleitend zur Seite zu stehen. Wir kümmern uns um Formales und Organisatorisches, insbesondere bei Behörden und Verwaltungen. Damit für Sie Trauer und Erinnerung sowie Bewältigung im Vordergrund stehen können. Es ist wichtig, dass Sie die Wünsche des Verstorbenen ggf. kennen und somit erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unserer Internetseite entsprechend informieren und mehr Transparenz in das Themenfeld Bestattung bringen. Wir laden Sie daher ein: Erste Informationen auf unserer Seite in Erfahrung zu bringen und stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie persönlich zur Seite!
Bei einer anonymen Bestattung handelt es sich oftmals um eine Feuerbestattung, bei der die Urnenbeisetzung ohne Familienmitglieder und Freunde stattfindet.
Diese Bestattung ist eine sehr preiswerte Bestattungsform. Da die Grabpflege durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen übernommen werden und diese bereits in den Grabgebühren enthalten ist. Ferner fallen keine Folgekosten für die Errichtung einer Grabanlage durch einen Steinmetz an. Die Friedhofsverwaltungen weisen hierfür gesonderte Grabfelder aus, bei denen Außenstehende nicht mehr genau nachvollziehen können, an welcher Position sich die jeweilige Grabstätte befindet. Die anonyme Bestattung wird durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in aller Stille zeitnah und nicht veröffentlichten Zeit durchgeführt. Eine anonyme Bestattung kann auf einem ortsansässigen Friedhof, als Baumbestattung in einem Bestattungswald, als Seebestattung oder als Erdbestattung anonym erfolgen. Ferner ist es möglich, eine Trauerfeier klassisch auf dem ortsansässigen Friedhof durchzuführen und die anonyme Bestattung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der Ort der Urnenbeisetzung wird von der Friedhofsverwaltung schriftlich festgehalten. Nach der erfolgten Bestattung stellen die Friedhofsverwaltungen Graburkunden für die Familien aus. Diese Graburkunden werden den Familien als Bestattungsnachweis ausgehändigt.
Gute Gründe für qualifizierte-bestatter.de
Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht - Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.
Friedhofsverwaltung Eschborn
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Ansprechpartner: Mitarbeitende Friedhofswesen
Telefon: 06196 490207
E-Mail: an das Friedhofsamt schreiben
Webseite: der Friedhofsverwaltung aufrufen
Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!
Das Friedhofsamt verwaltet zwei Friedhöfe:
Friedhof Eschborn
Hunsrückstraße 1
65760 Eschborn
Friedhof Niederhöchstadt
Hauptstraße 199
65760 Eschborn
Erläuterung zu den Grabarten für eine Anonyme Bestattung in Eschborn:
Anonymes Grabfeld
Auszug aus der Friedhofssatzung § 22.
Zitat: Im anonymen Grabfeld dürfen ausschließlich Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal ohne Teilnahme von Angehörigen. Die genaue Lage der Urne ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Ansonsten gelten die Bestimmungen für Urnenreihengräber. Zitat Ende. Quelle Friedhofsverwaltung Eschborn
Friedhofsordnung der Stadt Eschborn
in der Fassung des V. Nachtrages vom 13. Juni 2019 * Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I, 1992, S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. I, 2000, S. 2) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1964 (GVBl. I, S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 04. November 1987 (GVBl. I, S. 193) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn in der Sitzung vom 30. Januar 2003 für die Friedhöfe der Stadt Eschborn folgende SATZUNG (FRIEDHOFSORDNUNG) beschlossen:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eschborn
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBI. S. 318), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBI. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBI. S. 247) und des § 32 der Friedhofsordnung der Stadt Eschborn in der Fassung vom 19.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 25. Juni 2020 für die Friedhöfe der Stadt Eschborn folgende Gebührenordnung zur Friedhofsordnung beschlossen: